Solidarhaftung

Das neue Gesetz ist bereits per 15. Juli 2013 in Kraft getreten, und dies ohne Vorlaufzeit. Es ermöglicht, dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- sowie Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden kann.

An der Mitgliederversammlung vom 14. November 2013 wurde ebenfalls darüber berichtet.

Musterdokumente

Die folgenden Musterdokumente dienen dazu, die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen darzulegen. Sie sollen den betroffenen Erst- und Subunternehmern eine Hilfestellung geben, ihre Verwendung ist jedoch nicht zwingend.

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