GAV - Gesamtarbeitsvertrag

Der Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Gewerbe für Decken- und Innenausbausysteme wurde einerseits zwischen dem Verband Schweiz. Unternehmen für Decken- und Innenausbausysteme (VSD) und anderseits der Gewerkschaft UNIA abgeschlossen.

Die beiden Parteien behandeln die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam betreffenden Probleme und Aufgaben miteinander und versuchen eine beidseitig angemessene Lösung zu finden.

Die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des neuen GAV wurde erteilt, den Download im pdf Format finden Sie nachstehend.

Der aktuelle GAV wurde um ein Jahr verlängert und behält seine Gültigkeit bis zum 31.12.2027.

2 Spalten - GAV
2 Spalten - Berufs- und Vollzugskostenbeiträge für Aktivmitglieder

Berufs- und Vollzugskostenbeiträge für Aktivmitglieder

Beitragspflichtig sind alle Beschäftigten des Decken- und Innenausbaugewerbes mit Ausnahme des kaufmännischen Personals, Berufsangehörige in leitender Stellung, Geschäftsführer usw. Das Inkasso der Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge wird von der Paritätischen Berufskommission Deckengewerbe ausgeführt, wo folglich auch das ausgefüllte Abrechnungsformular einzureichen ist.

Die Paritätische Berufskommission hat an der Sitzung vom 30. November 2023 eine Änderung bzw. Reduktion der Weiterbildungs- und Vollzugskosten per 1.1.2025 beschlossen. Die Arbeitgeberbeiträge sind nach wie vor im Mitgliederbeitrag des VSD enthalten.

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