Solidarhaftung
Die gesetzlichen Regelungen zur Solidarhaftung verpflichten Erstunternehmer, für die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ihrer Subunternehmen Verantwortung zu tragen. Der VSD unterstützt seine Mitglieder dabei, die rechtlichen Vorgaben korrekt zu verstehen und umzusetzen. Durch Information, Sensibilisierung und branchenspezifische Hilfestellungen trägt der Verband dazu bei, Risiken zu reduzieren und die Rechtssicherheit im unternehmerischen Alltag zu erhöhen.
Weitere Informationen zu den »flankierenden Massnahmen« sowie der damit verbundenen Solidarhaftung finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. An der Mitgliederversammlung vom 14. November 2013 wurde ebenfalls darüber berichtet.